Hundeschule Dorlit Strohbach


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Hundeschule Dorlit Strohbach - Ausbildung von Hundeführern im Bewachungsgewerbe

Hundeschule


Die DGUV-V23, dass Hundeführer in den für sie relevanten rechtlichen Grundlagen unterwiesen sind. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Fähigkeiten für einen qualifizierten Umgang mit Hunden vorausgesetzt. Die Befähigung zum Hundeführer soll mindestens jährlich nachgewiesen, die Eignung der Diensthunde in der Regel jährlich geprüft werden.

Die Praxis zeigt, dass diesen Forderungen häufig nicht entsprochen wird:

  • Die Kenntnis rechtlicher Grundlagen ist oft unzureichend. Das führt zu fahrlässigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften (Notrechte, UVV) und unsicherem Handeln in Problemsituationen.
  • Vertieftes Wissen über das Verhalten von Hunden ist die theoretische Basis, um den Hund eindeutig unterzuordnen, artgerecht zu halten und auszubilden. Entsprechende Kenntnisse sind zum Teil selbst bei langjährigen Hundehaltern nur mangelhaft vorhanden. Die Folge ist, dass das Team Hund und Hundeführer nicht harmoniert und der Diensthund im Einsatz eher eine Belastung als eine Hilfe ist.
  • Fehler in der Hundehaltung und Ausbildung können neben körperlichen Erkrankungen auch zu problematischem Verhalten der Hunde bis hin zu Verhaltensstörungen führen.



Angebote für Sicherheitsunternehmen

Als geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK), langjährige Hundeführerin im Bewachungsgewerbe, Dozentin und Prüferin an der IHK (Bewachungsgewerbe), Hundesportlerin und Ausbilderin für Schutzhundesport (SGSV), Inhaberin einer Hundeschule und geprüfte Hundephysiotherapeutin biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

1. Schulung Ihrer Hundeführer in Theorie (Recht, Hundehaltung, Hundeausbildung, Ausdrucksverhalten,...) und Praxis (Unterordnung und Situationstraining bezogen auf die Anforderungen im Sicherheitsdienst).

2. Überprüfung Ihrer Hundeführer und Diensthunde bezüglich ihrer Eignung gemäß den Vorschriften der DGUV-V23.

3. Entscheidungshilfe bei Neueinstellungen: Eignungsfeststellung bei Hundeführer und Hund für den geplanten Einsatz.

4. Regelmäßiges Training Ihrer Hundeführer und Diensthunde.


Preis

  • nach Vereinbarung




Hundeführerschulung Bewachungsgewerbe (3 Tage)

1. Theorie (ca. 12 UE)

Ziel: rechtssicheres und Unfall vermeidendes Handeln; artgerechte Haltung
des Hundes; gezieltes und erfolgreiches Ausbilden des Hundes; Wissen um Ausbildungs- und Einsatzmöglichkeiten sowie Eignungsvoraussetzungen von Diensthunden; Erkennen von Störungen der Gesundheit, Prophylaxe und Erste Hilfe

Rechte und Pflichten (ca. 6 UE)

  • DGUV-V23: §§12-17
  • BGB: Haftung Tierhalter und Tierhüter…
  • StGB: Sachbeschädigung / Körperverletzung / Freiheitsberaubung / Nötigung / unterlassene Hilfeleistung…
  • Jedermannsrechte
  • Tierschutzhundeverordnung / Tierschutzgesetz/ …
  • Fallbeispiele


Kynologie (ca. 6 UE)

  • Hundehaltung: Unterbringung, Fütterung, Pflege, Auslauf, Training, Spiel, Sozial- und Umweltkontakte,…
  • Hundeausbildung: Mensch als "Leittier", Lernmechanismen (klassisches und instrumentelles Konditionieren, Löschen, Reizgeneralisierung, Reizdiskriminierung,…), Lob und Korrektur, Hilfsmittel in der Ausbildung (Klicker - E-Gerät),…
  • Gesundheit und 1. Hilfe: Erkennen von Erkrankungssymptomen, Fiebermessen, Eigensicherung, Verbände, … (mit praktischen Übungen)
  • Einsatz von Hunden im Bewachungsgewerbe: Eignung, Ausbildung,…



2. Praxis (ca. 12 UE)

Ziel: Optimierung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Hundeführer bezüglich der Ausbildung des Hundes und der Hundeführung im Dienst. Dabei stehen rechtlich korrektes Verhalten, Eigensicherung und Unfallvermeidung im Vordergrund.
Eine Grundausbildung der Hunde ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht möglich. Aber die Hundeführer sollen Stärken und Defizite Ihrer Hunde erkennen, um die Hunde optimal einzusetzen, Gefahrensituationen zu vermeiden und mögliche Schwächen durch gezieltes weiterführendes Training zu beheben.

  • Training der Hunde im Grundgehorsam auch unter starker Ablenkung
  • Training von dienstbezogenen Routinesituationen
  • Training von Problemsituationen


Kosten: 250,-€

Die Lehrgangsteilnehmer erhalten eine
Teilnahmebestätigung.
Für einen Befähigungsnachweis gemäß DGUV-V23 (BGVC7) wird eine Prüfung angeboten.



Prüfung für den Befähigungsnachweis

Vorbemerkungen:
Derzeit gibt es noch keine rechtsverbindliche Prüfung für Hundeführer und Hunde im Bewachungsgewerbe. Die DGUV-V23 fordert zwar einen Befähigungsnachweis sowie regelmäßige Überprüfungen der Hundeführer und Diensthunde, ein exaktes Procedere ist jedoch nicht ausgewiesen.
Ich gehe davon aus, dass an unsere Diensthunde nicht die strengen Maßstäbe wie bei Behörden gelegt werden können. Kaum ein Sicherheitsmitarbeiter wird seinen Hund austauschen, weil er Wesensmängel aufweist oder beispielsweise an Hüftgelenksdysplasie erkrankt ist.
Grundsätzlich müsste neben Gesundheit und geeigneter Wesensveranlagung auch eine spezielle Ausbildung der Hunde Voraussetzung sein. Schutzhundprüfungen im Hundesportverein sind sicher eine gute Grundlage, sagen aber nicht wirklich etwas über die Einsatzfähigkeit des Teams im Dienst aus, da Training und Prüfungsleistungen unter absolut standardisierten Bedingungen stattfinden.
Gehorsam und Schutzdienst sollten also in wechselndem Gelände, mit unterschiedlichsten Personen, mit Tätern ohne Hetzarm und in verschiedensten Situationen trainiert werden.
Ein solcher Aufwand bei der Auswahl und Ausbildung der Diensthunde im Bewachungsgewerbe (auch wenn er wünschenswert wäre) steht jedoch in keinem Verhältnis zur Honorierung der Hundeführer.

In den meisten Einsatzbereichen wirkt der Hund allein durch seine Präsenz abschreckend auf potentielle Täter. Zusätzlich liefert er aufgrund seiner vorzüglichen Wahrnehmungsfähigkeit wichtige Informationen an den Hundeführer.
Deshalb stelle ich bei meiner Überprüfung des Hundes primär einen sehr guten Grundgehorsam und Umweltsicherheit in den Vordergrund. Bei der Überprüfung des Hundeführers stehen theoretisches Wissen (siehe oben) und seine Fähigkeiten im Führen, Ausbilden und "Lesen" des Hundes im Vordergrund.

Eine Lehrgangsteilnahme ist für die Prüfung nicht zwingend erforderlich.
Prüfungstermine werden gesondert festgelegt.


Prüfung

Theorie:

  • Multiple Choise Fragen zu verschiedenen Themen (siehe Theorieteil)


Praxis:

  • Grundgehorsam (Sitz, Abliegen, Leinenführigkeit, Heranrufen,…) unter Ablenkung
  • Streifengang mit verschiedenen Situationen (Person ansprechen, versteckte Person, "pöbelnde" Personen, Geräusche,….)


Der Befähigungsnachweis wird für das Team Hund-Hundeführer ausgestellt.


Kosten: 80,-€ / für Lehrgangsteilnehmer 40,-€

Ein Termin für die nächste Hundeführerschulung ist für Mai (29.-31. 2018) geplant. Bitte melden Sie sich bei Interesse telefonisch oder per Mail.



Aktualisiert am 14 Mrz 2018 , AktivX wird für die korrekte Anzeige der Webseite benötigt !

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